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Leistungen & Kosten

Abrechnung und Leistungsspektrum — transparent dargestellt

Die allergologische Videosprechstunde sowie die Präsenzleistungen in der Praxis Köln-Rondorf werden nach den Regeln der vertragsärztlichen Versorgung (GKV) beziehungsweise nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Gesetzlich Versicherte

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erfolgt die Abrechnung über die elektronische Versichertenkarte beziehungsweise die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB). Die allergologische Videosprechstunde ist regulärer Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.

Für Sie bedeutet das: keine zusätzlichen Kosten über die Praxisgebühr hinaus, keine Vorauszahlungen, keine Erstattungsanträge. Rezepte (einschließlich Folgerezepte für laufende Immuntherapien) werden als eRezept ausgestellt.

Was mit der Versichertenkarte abrechenbar ist

  • Allergologische Anamnese und Beratung per Videosprechstunde
  • Einordnung vorhandener Befunde, Therapieplanung
  • Verlaufskontrollen und Folgerezepte für bestehende SLIT
  • Anaphylaxie-bezogene Beratung und Notfallmedikation
  • Hauttests (Prick), Provokationen und Applikation der SCIT in der Praxis

Überweisung nicht erforderlich. Die Videosprechstunde und auch die fachärztlich-allergologischen Leistungen in der Praxis sind direkt zugänglich — eine hausärztliche Überweisung ist keine Voraussetzung.

Privatversicherte und Selbstzahler:innen

Privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen erhalten eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung ist transparent gegliedert und enthält alle erbrachten Leistungsziffern mit zugehörigem Steigerungssatz.

Steigerungssätze

Die Abrechnung erfolgt zu üblichen Sätzen:

  • Regelfall: 2,3-facher Satz der GOÄ
  • Erhöhter Aufwand oder Schwierigkeitsgrad: bis zum 3,5-fachen Satz, mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung

Die konkrete Höhe der Rechnung hängt von Art, Dauer und Komplexität der erbrachten Leistungen ab. Für eine verbindliche Kostenschätzung vor dem Termin sprechen Sie uns bitte an.

Erstattung durch Ihre Versicherung

Die Leistungen sind nach den üblichen Bedingungen privater Krankenversicherungen grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Beihilfe ab. Wir stellen die Rechnung nach GOÄ so aus, dass sie direkt eingereicht werden kann.

Zahlungsabwicklung

Rechnungen werden nach Abschluss des Termins per E-Mail oder Post zugestellt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist.

Grenzen der Online-Abrechnung

Diese Leistungen erfordern einen Termin in der Praxis

  • Prick-Test und Intrakutantest (Hauttests zur Allergenbestimmung)
  • Nasale und bronchiale Provokationstestungen
  • Subkutane Immuntherapie (SCIT) — Applikation und Nachbeobachtung
  • Lungenfunktion (Spirometrie, ggf. Bronchospasmolysetest)
  • Körperliche Untersuchung bei unklaren Befunden

Noch Fragen zur Abrechnung?

Bei konkreten Fragen zur Kostenübernahme, zur Einreichung bei der Krankenversicherung oder zu geplanten Leistungen kontaktieren Sie uns vorab:

Telefon: 02233 / 22267
E-Mail: info@eallergologe.de

Für rechtlich verbindliche Auskünfte zur Erstattungsfähigkeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Termin

Videosprechstunde oder Präsenztermin vereinbaren

Die Terminvergabe erfolgt online. Wählen Sie einen freien Termin für die Videosprechstunde oder für die Praxis Köln-Rondorf.

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